Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane sollte durchgeführt werden bei:
- auffälligen Laborbefunden, zwecks differentialdiagnostischer Beurteilung
- Bauchschmerzen
- Familiärer Vorbelastung
- Immunschwäche
- Leberfunktionsstörungen
- Nierenschmerzen
- Probleme beim Wasserlassen (Schmerzen; Blutung, Harnverhalt)
- Stoffwechselstörungen
- Über- bzw. Untergewicht
- Verdauungsproblemen
Die Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane ermöglicht den Nachweis von
- Entzündungen im Bauchraum
- Blasen-, Gallen- und Nierensteinen
- Gefäßmissbildungen
- Harn- bzw. Nierenstau
- Organfunktionsstörungen (u.a. Darmtransportstörungen)
- Organveränderungen (u.a. Divertikel, Zysten, Tumoren, Metastasen)
- Wassereinlagerung
- gutartigen und bösartigen Raumforderungen